Wohnen am Teilsrain e.V.

Wer ist Wohnen am Teilsrain e.V.?

Eine Gruppe von engagierten Bürgerinnen und Bürgern überwiegend aus Wörthsee.

Welche Zielsetzung verfolgen wir?

Entwicklung und Umsetzung eines nachhaltigen Wohnmodells in der Gemeinde Wörthsee, vorzugsweise genossenschaftlich.

Wie wollen wir das umsetzen?

In Kooperation mit Vorhabenträgern oder durch Eigeninitiative unseres Vereins setzen wir uns für das Bauprojekt Wohnen am Teilsrain und die Quartiersentwicklung ein.

Was sind unsere Werte und Ziele?

Nachhaltiges Wohnen ist mehr als der Wunsch nach günstigem Wohnraum: Unsere Werte und Ziele.

Areal für die (genossenschaftliche) Wohnbebauung am Teilsrain

Presse-Links aus 2024: Süddeutsche Zeitung und Merkur



Liebe Mitglieder, liebe Interessierte,

im Merkur  wurde kürzlich berichtet, dass das Wohnprojekt am Teilsrain künftig auf ein neues Eigenheimmodell umgestellt werden soll.

 

Zur Klarstellung:

Der Vorstand unseres Vereins war nicht in die Entscheidung über dieses neue Eigenheimmodell eingebunden.

Uns war lediglich bekannt, dass es im Projekt wirtschaftliche Schwierigkeiten gab/gibt.

 

Der Gemeinderat tagte dazu in einer öffentlichen Sondersitzung am 10. November

Die Entscheidung entsprach dem Antrag des Vereins.

Am 15. Dezember wurde in einer Gemeinderatssitzung nach einem Workshop beschlossen, dass es neben Eigentumswohnungen auch Mietwohnungen geben soll. Die Architektur wird sich wieder am Wettbewerbsgewinn orientieren.

 

Nachfolgend zu diesem Thema unser Schreiben an die Bürgermeisterin und Gemeinderäte im Vorfeld des 10. November

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20251108_Brief an alle Gemeinderäte.pdf
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Bauzinsentwicklung und Baupreisindexentw
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Auswirkungen und offene Fragestellungen.
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Wettbewerbsgewinn für den genossenschaftlichen Wohnungsbau

Das Büro hirner & riehl architekten gewann den Wettbewerb für den städtebaulichen Entwurf der genossenschaftlichen Wohnanlage mit ca. 60 Wohneinheiten am Teilsrain.

german-architects.com


Die Detailpläne sind erstellt und der vorhabenbezogene Bebauungsplan durch den Gemeinderat beschlossen. Die erste Auslegung der Pläne erfolgte bereits. Die weiteren Schritte sind nun eine Überarbeitung durch den Architekten, gefolgt von einer Neuauslegung.