Wer kann Vereinsmitglied werden?
Mitglied kann jede Person über 18 Jahre werden, die in der Gemeinde Wörthsee
Wie kann ich mich einbringen?
Aus den Vereinsmitgliedern, die sich als Interessenten für eine Wohnung gemeldet haben, wurde die Bewohnergruppe kürzlich gebildet. Die Bewohnergruppe ist aktuell geschlossen, eine Interessentenliste für wenige verbliebene Wohnungen (insbesondere für Familien und junge Menschen, die am Beginn ihres Berufslebens stehen) wird vom Verein geführt.
Bei Interesse ist der Vorstand des Vereins zu kontaktieren.
Hinweis zum Aufnahmestopp von Mitgliedern bei der WOGENO:
Mitglieder des Vereins Wohnen am Teilsrain, welche in die Bewohnergruppe (mit Wörthsee-Bezug) aufgenommen werden, können jedoch projektbezogen WOGENO Mitglied werden. Diese Einzelfälle werden dem Vorstand der WOGENO über den Verein zur Kenntnis gebracht.
Sie möchten mehr über den Stand des Projektes und über den Verein wissen?
Im Infopapier und WOGENO Rundbrief erfahren Sie dazu mehr:
Hinweis: Die neue Satzung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08.01.2018 wird nach Eintragung des e.V. in das Vereinsregister auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.